Informationen zur EBICS-Schlüsseländerung vom 10. Juli auf den 11. Juli 2021
Informationen zur EBICS-Schlüsseländerung vom 10. Juli auf den 11. Juli 2021
Im Rahmen von den Sicherheitsempfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), den Anforderungen zu PSD2 und mit der Unterstützung von EBICS 3.0 ist ein Update des Bankrechnerschlüssels und eine Anhebung auf eine Schlüssellänge von 2048 Bit erforderlich.
Ihre Zahlungsverkehrssoftware wird beim ersten Kontakt mit dem Bankrechner ab dem 11. Juli die Rückmeldung "EBICS_BANK_PUPKEY_UPDATE_REQUIRED" erhalten. Im Normalfall wird Ihre Software eine Bestätigung verlangen und dann die benötigten neuen Bankschlüssel automatisch abfragen.
Sein müssen dann lediglich diese Schlüssel bestätigen. Damit Sie sich überzeugen können, dass die Schlüssel korrekt sind, haben wir Ihnen zum Vergleich die sogenannten Hash-Werte der Bankschlüssel hier hinterlegt:

Für bereits länger genutzte Zahlungsverkehrssoftware kann dieser Schlüssel zur Anwendung kommen:

Ablauf am Beispiel der Zahlungsverkehrssoftware Profi cash:
1) Rufen Sie ab dem 11. Juli morgens die Kontoumsätze für Ihre Volksbank wie gewöhnlich ab - sie erhalten folgende Meldung:

2) Wiederholen Sie den Abruf der Kontoumsätze. Dabei wird automatisch der neue Schlüssel abgeholt und zum Vergleich (siehe oben) angezeigt:

