- Kündigungsfrist 35 Tage
- attraktive Verzinsung
- Sichere Anlage, kein Kursrisiko
Kündigungsgeld
Mit dem Kündigungsgeld gespartes Geld parken
Legen Sie Ihr Erspartes als Kündigungsgeld an. Parken Sie Ihr angespartes Geld ganz entspannt zu attraktiven Konditionen, wenn Sie Ihr Kapital benötigen können Sie jederzeit kündigen und erhalten dieses nach Ablauf der Kündigungsfrist von 35 Tagen.
Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage und Laufzeit ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. In dieser Zeit ist Ihr Geld für 35 Tage gebunden. Verfügungen sind nach einer Kündigungsfrist von 35 Tagen möglich.
VR-Kündigungsgeld im Überblick
Geld entspannt parken - jederzeit kündbar
Unser Kündigungsgeld ist eine gute Alternative bzw. Ergänzung zum Tagesgeld. Es bietet Ihnen eine sichere Geldanlage ohne feste Laufzeit und mit kurzfristiger Verfügungsmöglichkeit.
- Das Kündigungsgeld richtet sich an Kunden mit einem Anlagehorizont von mindestens 35 Tagen
- Das Kündigungsgeld ist eine Termineinlage mit einer Kündigungsfrist von 35 Tagen und einer variablen Verzinsung
- Die Kontoauszüge müssen über das elektronische Postfach zugestellt werden (Voraussetzung: Vorhandener OnlineBanking Zugang)
Konditionen
Laufzeit | Anlagebetrag | Zinssatz |
je nach Kündigung (mindestens 35 Tage) | ab 2.500 € | 2,75 % p.a. |
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.
Häufige Fragen zum Kündigungsgeld
Ein Kündigungsgeld ist eine Geldanlage bei einer Bank mit vereinbarter Kündigungsfrist und einem veränderlichen Zinssatz. Beim Kündigungsgeld gibt es keine feste Laufzeit, sondern lediglich eine bestimmte Kündigungsfrist, somit eine Mindestlaufzeit. Die Geldanlage läuft immer weiter, bis sie der Kunde aktiv kündigt. Die Zinsen werden von der Bank regelmäßig an die Entwicklung am Zinsmarkt angepasst.
Das Kündigungsgeld bietet eine attraktige Verzinsung wie bei einem Festgeld kombiniert mit der schnellen Verfügbarkeit (s. Kündigungsfrist) eines Tagesgeldes.
Wenn Sie also Ihr Geld entspannt zu attraktiven Konditionen parken möchten, aber dennoch flexibel Zugriff darauf möchten, eignet sich das Kündigungsgeld perfekt für Sie.
Jede Privatperson (Einzelperson oder Personenmehrheit) kann ein Kündigungsgeld eröffnen. Eine Anlage auf fremde Rechnung ist nicht möglich.
Wenn Sie sich für die Anlage als Kündigungsgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag jederzeit kündigen. Nach 35 Tagen erhalten Sie Ihr Geld zurück. Sie entscheiden sich für einen festen Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Eine vorzeitige Verfügung ist nicht möglich. Der Anlagebetrag kann erst nach Kündigung und Kündigungsfrist (35 Tage) gutgeschrieben werden.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Die entsprechende Zinsgutschrift erfolgt immer vierteljährlich (31.03./ 30.06./ 30.09./ 31.12.)
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank eG Mosbach einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank eG Mosbach führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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- Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.