Sparkonto PLUS

Geld einfach parken

Das Sparkonto PLUS ist die Ergänzung bzw. Alternative zum Tagesgeldkonto. Es bietet Ihnen eine sichere Geldanlage ohne feste Laufzeit. Parken Sie Ihr angespartes Geld ganz entspannt zu attraktiven Konditionen und wenn Sie es benötigen, kündigen Sie jederzeit und erhalten Ihr Geld nach Ablauf von 90 Tagen.

Sparkonto PLUS im Überblick

Geld entspannt parken - jederzeit kündbar

Unser Sparkonto PLUS ist eine gute Alternative bzw. Ergänzung zum Tagesgeld. Es bietet Ihnen eine sichere Geldanlage ohne feste Laufzeit und mit kurzfristiger Verfügungsmöglichkeit.

  • Das Sparkonto PLUS richtet sich an Kunden mit einem Anlagehorizont von mindestens 90 Tagen
  • Das Sparkonto PLUS ist eine Termineinlage mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen und einer variablen Verzinsung

So funktioniert das Sparkonto PLUS

Nach der Kontoeröffnung legen Sie Ihr Geld auf Ihrem Sparkonto PLUS an. Sie können jederzeit weitere Einzahlungen vornehmen.

Möchten Sie Geld von Ihrem Sparkonto abheben, müssen Sie den gewünschten Betrag zunächst kündigen. 90 Tage nach der Kündigung können Sie über den gekündigten Betrag verfügen.

Vorteile des Sparkonto PLUS

  • Attraktive Zinsen
  • Flexible Nutzung
  • Einfache Kontoführung
  • Einfache Verfügung nach 90-tägiger Kündigungsfrist
  • Kostenfreie Kontoführung

Konditionen

Laufzeit Anlagebetrag Zinssatz
je nach Kündigung (mindestens 90 Tage) ab 2.000 € 1,75 % p.a.

Noch Fragen?

Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.

Häufige Fragen zum Sparkonto PLUS

Wie funktioniert ein Sparkonto PLUS?

Ein Sparkonto PLUS ist eine Geldanlage bei einer Bank mit vereinbarter Kündigungsfrist und einem veränderlichen Zinssatz. Beim Sparkonto PLUS gibt es keine feste Laufzeit, sondern lediglich eine bestimmte Kündigungsfrist, somit eine Mindestlaufzeit. Die Geldanlage läuft immer weiter, bis sie der Kunde aktiv kündigt. Die Zinsen werden von der Bank regelmäßig an die Entwicklung am Zinsmarkt angepasst.

Welchen Vorteil bietet das Sparkonto PLUS im Vergleich zum Festgeld oder Tagesgeld?

Das Sparkonto PLUS bietet eine attraktige Verzinsung wie bei einem Festgeld kombiniert mit der schnellen Verfügbarkeit (s. Kündigungsfrist) eines Tagesgeldes.

Wenn Sie also Ihr Geld entspannt zu attraktiven Konditionen parken möchten, aber dennoch flexibel Zugriff darauf möchten, eignet sich das Sparkonto PLUS perfekt für Sie.

Wer kann ein Sparkonto PLUS eröffnen?

Jede Privatperson (Einzelperson oder Personenmehrheit) kann ein Sparkonto PLUS eröffnen. Eine Anlage auf fremde Rechnung ist nicht möglich.

Was passiert, wenn ich mein Geld kurzfristig benötige?

Wenn Sie sich für die Anlage als Sparkonto PLUS entscheiden, können Sie den Anlagebetrag jederzeit kündigen. Nach 90 Tagen erhalten Sie Ihr Geld zurück. Sie entscheiden sich für einen festen Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.

 

Ist eine vorzeitige Verfügung ohne Kündigung möglich?

Eine vorzeitige Verfügung ist nicht möglich. Der Anlagebetrag kann erst nach Kündigung und Kündigungsfrist (35 Tage) gutgeschrieben werden.

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Die entsprechende Zinsgutschrift erfolgt immer vierteljährlich (31.03./ 30.06./ 30.09./ 31.12.)

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank eG Mosbach einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank eG Mosbach führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

  1. Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.