Unsere Organe

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe Ihrer Volksbank eG Mosbach und die Menschen, die dahinter stehen.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank eG Mosbach besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Vorstand

Vorstand der Volksbank Mosbach

Vorstand

Vorstand der Volksbank Mosbach
  • Marco Garcia
  • Verantwortlicher Produktion und Steuerung

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Der Aufsichtsrat

Im Rahmen der genossenschaftlichen Prinzipien der Selbstverantwortung und Selbstverwaltung kommt dem Aufsichtsrat eine besondere Bedeutung zu. Nur Mitglieder unserer Bank können durch die Vertreterversammlung in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat stellt somit die „Interessenvertretung der Mitglieder“ dar.

 

 

Hauptaufgaben des Aufsichtsrats sind

 

  • Überwachung der Geschäftstätigkeiten
  • Vertretung der Mitgliederinteressen

 

In gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand lässt sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Risikolage, die Entwicklung im Kredit- und Einlagengeschäft, die Eigenkapitalausstattung, die Organisationsstruktur und natürlich die Ertragslage der Volksbank Mosbach berichten. Bei Investitionen von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss und schlägt in Abstimmung mit dem Vorstand die Verwendung des Jahresüberschusses in der Vertreterversammlung vor.

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates

  • Sabine Schweiger, Vorsitzende
 
  • Klaus Hofmann, stv. Vorsitzender
 
  • Andreas Redaoui
  • Eva Schnabel
  • Prof. Dr. Gabi Jeck-Schlottmann
  • Rainer Walter
  • Gernot Wenig
  • Klemens Käsmann
  • Rainer Houck

 

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Vertreterversammlung in der Alten Mälzerei Mosbach